HybridAI

Allgemeine Geschäftsbedingungen von HybridAI

Fassung 2026-08.1 · Stand: 25. August 2026

Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die englische Fassung dient der Verständigung. / The German version prevails. The English version is provided for convenience. Englische Fassung / English version: hybridai.one/terms?lang=en

Inhaltsverzeichnis

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Leistungen der HybridAI GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, (Anbieter) im Rahmen der Applikation "HybridAI" oder auch "HaiChat.life" gegenüber Kunden, die keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.

Diese AGB sowie die gegebenenfalls in einem Einzelvertrag mit dem Kunden niedergelegten Regelungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, und zwar auch dann nicht, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des Kunden bewirkt.

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessen Ankündigungsfrist zu ändern. Änderungen werden dabei nur wirksam, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang einer schriftlichen Änderungsmitteilung widerspricht und der Anbieter den Kunden auf das Widerspruchsrecht und die Frist in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

2. Vertragsschluss und Angebote

Das vom Kunden ausgefüllte Webformular bzw. eine in sonstiger Weise vom Kunden gestellte Buchungs-Anfrage stellt einen verbindlichen Antrag des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über die darin aufgeführten Leistungen des Anbieters dar. Der Vertrag kommt dabei mit Annahme des Angebots durch den Anbieter, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch den Anbieter zustande.

Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht vom Anbieter schriftlich als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind. Im Auftrag genannte Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Anbieter schriftlich als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind.

3. Leistungen

Die Einzelheiten des Leistungsgegenstandes (vertragsgegenständliche Leistungen) des jeweiligen Vertrags ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Produktbestellseiten des Anbieters.

Der Anbieter ist berechtigt, unentgeltliche Leistungen, auch in Teilen, jederzeit zu ändern oder einzustellen. Der Anbieter wird dabei auf berechtigte Interessen des Kunden Rücksicht nehmen und den Kunden – soweit technisch möglich und zumutbar – mit angemessener Frist hierüber vorab informieren.

Der Anbieter stellt dem Kunden die vertragsgegenständlichen Leistungen 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr zur Nutzung zur Verfügung ("Systemlaufzeit"). Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Leistungen von 99 % im Jahresmittel (nachfolgend "SLA").

4. Pflichten des Kunden

Sollte es bei der Nutzung von Leistungen zu Störungen kommen, wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten.

4.1 Nutzung durch Minderjährige und schulischer Einsatz

Unser Service ist so konzipiert, dass er auch im schulischen Kontext ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt werden kann. Wir empfehlen daher, bei der Nutzung durch Minderjährige – insbesondere im Unterricht – darauf zu achten, keine personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail) einzugeben.

Falls im Einzelfall doch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich sein sollte, ist sicherzustellen, dass hierfür die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt, sofern die Nutzerin oder der Nutzer unter 16 Jahre alt ist.

5. Nutzungsrechte und Freistellung

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Leistungen im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu nutzen.

6. Datenschutz

Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich nach geltendem Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Fassung ist den Produktseiten des Anbieters im Internet zu entnehmen.

Datenschutz-Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, die Services des Anbieters in datenschutzkonformer Weise einzusetzen und die NutzerInnen des Service in geeigneter Form über die Datenverarbeitung zu informieren.

Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; dieser ist Bestandteil des Vertrages. Hauptvertrag im Sinne jenes Vertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst der jeweiligen Bestellung.

7. Gewährleistung

7.1 Mängelrechte. Für die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts, soweit sich aus dieser Ziffer 7 nichts anderes ergibt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt Ziffer 8.

7.2 Mängelanzeige. Der Kunde zeigt dem Anbieter Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form an und unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Feststellung und Analyse des Mangels.

7.3 Nacherfüllung. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Er kann die Mängelbeseitigung auch dadurch erbringen, dass er dem Kunden eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellt, sofern die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen dadurch nicht mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.

7.4 Ausschluss. Mängelansprüche bestehen nicht bei Störungen, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter oder auf Umständen beruhen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software oder seiner Internetanbindung). Die Verfügbarkeitszusage nach Ziffer 3 bleibt unberührt.

7.5 Garantien. Garantien im Rechtssinne übernimmt der Anbieter nur, wenn er sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet hat.

8. Haftung

8.1 Unbeschränkte Haftung. Der Anbieter haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer übernommenen Garantie oder eines übernommenen Beschaffungsrisikos, (c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (d) nach dem Produkthaftungsgesetz und (e) soweit eine Haftung gesetzlich zwingend angeordnet ist.

8.2 Einfache Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

8.3 Höhe. Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass der vertragstypische vorhersehbare Schaden je Schadensfall den höheren der beiden folgenden Beträge nicht übersteigt: 100 % der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettovergütung oder 25.000 EUR. Er beträgt je Schadensfall höchstens 250.000 EUR und je Kalenderjahr insgesamt höchstens 500.000 EUR. Mehrere Schadensfälle, die auf derselben Ursache oder auf mehreren Ursachen gleicher Art mit innerem Zusammenhang beruhen, gelten als ein Schadensfall.

8.4 Datenverlust. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. Ziffer 8.1 bleibt unberührt.

8.5 Ausgaben von KI-Modellen. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform sowie die vereinbarte Vermittlung an angebundene KI-Modelle. Er schuldet nicht die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der von diesen Modellen erzeugten Ausgaben. Der Kunde stellt sicher, dass Ausgaben vor einer Verwendung, an die rechtliche, wirtschaftliche oder gesundheitliche Folgen anknüpfen, durch fachkundige Personen überprüft werden. Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde eine Ausgabe ungeprüft verwendet hat, haftet der Anbieter nicht; Ziffer 8.1 bleibt unberührt.

8.6 Verhältnis zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Für die Haftung wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten gilt vorrangig § 12 des Auftragsverarbeitungsvertrages. Die Haftungshöchstbeträge nach Ziffer 8.3 und nach § 12 des Auftragsverarbeitungsvertrages gelten nicht kumulativ; die Gesamthaftung des Anbieters ist je Kalenderjahr auf 1.000.000 EUR begrenzt. Ziffer 8.1 bleibt unberührt.

8.7 Unentgeltliche Leistungen. Für unentgeltlich bereitgestellte Leistungen, insbesondere Test- und Probezugänge, haftet der Anbieter nur nach Ziffer 8.1. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht insoweit nicht.

8.8 Persönlicher Anwendungsbereich. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 8 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Unterauftragnehmer des Anbieters.

8.9 Verjährung. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 8.1 Buchstaben (a) bis (d) sowie für Ansprüche wegen Mängeln, die der Anbieter arglistig verschwiegen hat.

9. Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten

Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, ergeben sich die Einzelheiten der Regelungen zur Vergütung aus der bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Produktbestellseite des Anbieters.

Preisangaben (inkl. Nebenkosten) sind grundsätzlich Nettopreise. Der Anbieter ist zur elektronischen Rechnungsstellung berechtigt.

10. Vertragslaufzeit

Soweit zwischen den Parteien nicht anders vereinbart, hat der Vertrag über eine gebuchte Edition – abhängig vom jeweils gewählten Produkt – eine Mindestvertragslaufzeit von einem, zwölf oder vierundzwanzig Monaten.

11. Integration

Die HybridAI leistet nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung technische, Software-basierte Unterstützung bei der Kommunikation des Kunden mit Dritten über unabhängige Messenger-Anwendungen wie z.B. Facebook Messenger und Telegram.

12. Sonstiges

Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Der Anbieter haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.

Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

HybridAI ist berechtigt, den Firmennamen und das Firmenlogo des Kunden für PR- und Marketingzwecke zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.

Fassungen / Versions

Fassung 2026-08.1 · Stand: 25. August 2026 — dauerhaft archiviert unter / permanently archived at hybridai.one/terms/2026-08-1.